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Luftsicherheitsschulung §9

Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK §9 LuftSiG) für Fracht und Post (11.2.3.2.)

Schulung des Sicherheitspersonals gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 Anhang 11.2.3.2. für „Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen

Dauer: 102 Stunden

Kosten: auf Anfrage

Diese Schulung ist förderungsfähig!

Voraussetzung

Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (ZÜP)

Schulungsinhalte

Die Seminarinhalte und die Dauer wurden gem. Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) gestaltet und richten sich nach den Forderungen der VO(EG) 300/2008 sowie deren Folgeverordnungen und der Luftsicherheits-Schulungs-Verordnung (LuftSiSchulV):

Überblick zum Thema Terrorismus

Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen

Rechtsvorschriften, Ziele und Struktur der Luftsicherheit / Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen

Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften

Kenntnisse über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschl. der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die sichere Lieferkette kontrollieren

Waffen- und verbotene Gegenstände

Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände

Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände

Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände

Kenntnis der Sofortmaßnahmen

Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken

Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren

Schutz, Beförderungsanforderungen für Fracht und Post

Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post

Kenntnis der Beförderungsanforderungen

Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe

Kenntnisse der Techniken für die Durchsuchung per Hand

Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten

Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen

Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder

Durchführung der Kontrollen / Grundlagen der Kontrollabläufe/ Einweisung vor Ort/ Praktische Einweisung an den Kontrollstellen

Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung

Kenntnisse der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren

Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post

Turnusmäßige Fortbildung für LSKK´s gem. §3 Abs. 5 Luftsicherheitsschulungsverordnung

Anmerkung

Für Luftsicherheitskontrollkräfte, die die Mindestdauer der vorgeschriebenen Fortbildung innerhalb von zwei Jahren. Nicht erfüllen, wird das Befähigungszeugnis ungültig!

Jährlich sind 28 Stunden zu schulen, davon monatlich eine Stunde Fortbildung in der Auswertung von Röntgenbildern